Das Pyro-Strafen-Dilemma!

Abseits des sportlichen Höhenflugs sorgte heute eine Meldung Borussias für Aufsehen: Der Klub gab bekannt, dass das DFB-Sportgericht eine Pyro-Strafe reduziert habe, weil ein Täter dingfest gemacht werden konnte. Nur ist das wohl die halbe Wahrheit. Wir dokumentieren den Fall!

Pyrotechnik ist und bleibt in deutschen Stadien verboten. Das ist Fakt und eine Tatsache. Ganz egal wie man persönlich zu dieser feurigen Auslebung des Fan-Seins steht. Daher ist es das gute Recht von Vereinen wie Borussia, ermittelte Täter haftbar zu machen und die Strafen umzulegen. Eine Meldung Borussias vom Donnerstagmorgen legte genau das nahe. Wie der Klub auf seiner Homepage und in den sozialen Medien bekanntgab, habe das DFB-Sportgericht eine Strafe von 80.000 Euro um 25 Prozent reduziert. Grund sei „die Ermittlung eines Täters“ (Homepage-Meldung, Stand: 12.39 Uhr). Zahlreiche Medien sprangen auf den Zug auf und verbreiteten die Meldung!

Dass die Presse- und Medienabteilung des Vereins das Wording mittlerweile in „die Ermittlung eines mutmaßlichenTäters“ geändert hat, zeigt, dass die erste Meldung anscheinend nicht vollends den Tatsachen entsprach. Leider verzichtet unser Klub bis zum Moment der Veröffentlichung dieses Textes auf seiner Homepage auf einen Hinweis, dass es bereits eine erste Version gab. Lediglich bei Facebook und Twitter finden sich Hinweise. 

Eine dubiose Geschichte, der wir etwas genauer auf den Grund gehen wollten. Wir haben dazu Borussia Mönchengladbach und die Fanhilfe Mönchengladbach um Stellungnahmen gebeten. Leider hat der Verein im Gegensatz zur Fanhilfe nicht explizit auf unsere Anfrage antworten wollen. Dennoch haben wir von beiden Seiten Statements, die zu folgendem Faktencheck führen: 

WORUM GEHT ES?

Konkret handelt es sich bei der Pyro-Strafe um eine Folge des Bundesligaspiels am 21. Dezember 2018 in Dortmund. Damals brannten im Auswärtsblock eine Menge Bengalos, außerdem wurden Böller gezündet. Eine Tat, die natürlich das DFB-Sportgericht auf den Plan rief, das Borussia im März des Folgejahres zu einer Strafe in Höhe von 80.000 Euro verdonnerte. So weit, so gut, so rechtens. 

Im Sommer 2019, vor einigen Monaten, leitete die Polizei Dortmund nach einer angeblichen Identifikation eines Täters dann ein Verfahren gegen einen Borussia-Fan ein – unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Borussias Mediendirektor Markus Aretz antwortete uns dazu heute schriftlich: „Dieses Ermittlungsverfahren führte zu der Verhängung eines Stadionverbots durch den BVB gegen diese Person, was wiederum für Borussia Mönchengladbach die Grundlage ist, das DFB-Sportgericht zu informieren und eine Reduzierung der seinerzeit verhängten Geldstrafe zu beantragen. Die Juristen des DFB-Sportgerichts sind diesem Antrag gefolgt und haben die Strafe um 20.000 € reduziert.“

Die „Fanhilfe Mönchengladbach“, bei der sich der Fan nach Eröffnung des Verfahrens meldete, hinterfragt den Ablauf der Ermittlungen gegenüber unserer Redaktion deutlich: „Wie dieses Ermittlungsverfahren zustande gekommen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Uns liegt Foto- und Videomaterial vor, das belegt, dass der entsprechende Fan keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet hat. Wir gehen aus dem Grund von einer Verwechslung aus, ein Anwalt der Fanhilfe hat sich des Falls angenommen!“

WIE HANDELTE BORUSSIA HEUTE?

Der DFB gab heute morgen die Meldung heraus, man habe Borussia einen Teil der Strafe erlassen. Nur kurze Zeit später veröffentlichte auch Borussia einen sehr ähnlichen Text. Die bereits angesprochene Korrektur über Facebook („Wir sind bei der ersten Stellungnahme der Formulierung des DFB gefolgt und haben diese nun im Homepage-Text angepasst“) legt den Verdacht nahe, dass man den Inhalt in Borussias Presseabteilung nicht hinterfragt hat. Die Fanhilfe Mönchengladbach sagte uns deshalb heute: „Das Ganze wirkt für uns wie eine Vorverurteilung eines eigenen Fans, um sich im Gegenzug in der Öffentlichkeit als harter Verein gegen Pyrozünder zu inszenieren. Dass das auf Kosten eines wohl Unschuldigen geht, ist aber inakzeptabel!“

Borussia wollte sich zu diesem Punkt nicht äußern. 

Die erste Meldung auf Borussias Seite. Hier ist die Rede von der “Ermittlung eines Täters”. Der Klub korrigierte dies später.
WIE GEHT ES JETZT WEITER? 

Immerhin stehen Borussia und die Fanhilfe Mönchengladbach schon in telefonischem Kontakt. Ob das Missverständnis ausgeräumt wird, bleibt offen. 

Wir vermuten: Der Klub wird eher nicht von seiner Linie abweichen. Aus Sicht des Vereins ist die Reduzierung einer Pyro-Strafe ein (verständlicher) Erfolg. Markus Aretz schrieb uns zum weiteren Vorgehen ziemlich neutral: „Ob der mutmaßliche Täter überführt und verurteilt wird, wird der Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ergeben. Borussia Mönchengladbach ist in dem strafrechtlichen Verfahren nicht beteiligt, hier ermittelt der Staat gegen den mutmaßlichen Täter im Rahmen eines Offizialdeliktes.“

Die Fanhilfe Mönchengladbach erwartet dagegen eine Wende beim Verein: „Wir fordern die Rücknahme des Artikels sowie eine öffentliche Richtigstellung. Der Verein ist darüber auch informiert. Sollte eine juristische Erklärung ergeben, dass ein Täter feststeht und verurteilt wird, ist es nach den Statuten das Recht des Vereins, diesen in Regress zu nehmen, um die Strafe zu reduzieren. Bis das allerdings nicht passiert ist, darf Borussia sich nicht an irgendwelchen Vorverurteilungen beteiligen!“

SO SEHEN WIR DEN FALL!

Nach dem Checken möglichst aller Fakten und vieler Gespräche, hat Borussia sich aus unserer Sicht bei diesem Thema wirklich nicht mit Ruhm bekleckert. Zwar wollen wir unbedingt noch einmal klarstellen, dass es das gute Recht des Vereins ist, sich das Geld für hohe Pyro-Strafen zurückzuholen. Zumal wir uns natürlich an dieser Stelle auch klar vom Werfen von Böllern, wie damals in Dortmund, distanzieren wollen!

Es wäre aber mehr als peinlich (und danach könnte es letztlich aussehen) wenn der “Täter” gar nicht an der Pyroaktion beteiligt war! Dann sollte und müsste sich Borussia öffentlich entschuldigen. 

Foto zu diesem Beitrag: Dean Mouhtaropoulos / Bongarts / Getty Images

11 Gedanken zu „Das Pyro-Strafen-Dilemma!

  • 5. Dezember 2019 um 17:57
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    Die einzigen Personen die sich bei dieser Sache nicht mit Ruhm bekleckern sind diese die dem Verein immer und immer wieder schaden durch dieses Verhalten. Viel Grütze haben Sie nicht in der Birne ansonsten wüssten diese Personen vor allem dass es sehr gefährlich ist und schwere Verbrennungen verursachen können.
    Ich hoffe dass Borussia mit letzter Konsequenz gegen diese Honks vorgeht und sich das komplette Geld von denen zurück holt. Zudem plädiere ich auf ein lebenslanges Stsdionverbot!
    Eier haben die “Täter” zudem auch nicht ansonsten würden sie ihre Gesichter zeigen!

    Antwort
    • 5. Dezember 2019 um 18:19
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      Hallo Möwe111. Wir geben dir ja in vielen Punkten recht. Das hat aber doch alles nichts mit dem aktuellen Sachverhalt zu tun, oder? Beste Grüße, die vier MitGedacht.‘ler

      Antwort
  • 5. Dezember 2019 um 19:34
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    Wenn es keinen geschädigten gibt (Name oder Foto veröffentlicht) braucht sich Borussia nicht entschuldigen finde ich.

    Antwort
  • 5. Dezember 2019 um 20:36
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    Hallo Möwe111,

    wie ich deinen Kommentar lese und verstehe, magst du in vielen Punkten vielleicht recht haben und diese Aktion zurecht verurteilen. Was jedoch genauso klar aus deiner Antwort hervorgeht ist die Tatsache, dass du den kompletten Bericht wohl kaum verstanden haben dürftest bzw. (und das sehe ich hier als viel entscheidener an) ihn wohl kaum verstehen wolltest. Bitte versuche doch noch einmal, das ganze absolut neutral zu lesen und lasse deine persönliche Meinung mal komplett aussen vor.

    Ich denke, solltest du dies tun, kommst du zu einer anderen, sachlicheren Einschätzung dieser speziellen Situation bzw. dieser “Tat”.

    Schwarz-Weiß-Grüne Grüße aus dem Süden von Berlin

    Antwort
  • 5. Dezember 2019 um 20:39
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    Hallo, als Jurist mit Dauerkarte kann ich natürlich nachvollziehen, dass in diesem Fall eventuell die Unschuldsvermutung nicht beachtet wird. Unschön! Es werden allerdings auch ganz verschiedene Rechtsgebiete in einen Topf geworfen, was zu Verwirrung führt…
    1. Strafrecht – hier gilt die Unschuldsvermutung natürlich. Dem Beschuldigten muss der Verstoß nachgewiesen werden. Da bleibt der Ausgang des Ermittlungsverfahrens abzuwarten. Eingestellt wurde es wohl auch noch nicht…
    2. Zivilrecht – hier muss Borussia als etwaiger Schadensersatzberechtigter die unerlaubten Handlungen der in Anspruch zu nehmenden Person einem Richter gegenüber beweisen. Auch hier würde das Strafverfahren aus Beweiszwecken abgewartet werden. Allerdings ist nirgends von Borussia zu lesen, dass dieser Schadensersatz bislang beansprucht wird…wie auch, ohne Vollbeweis bislang…
    3. Verbandsrecht – da liegt mir die Satzung zu den Schiedsverfahren zwischen Verband und Vereinen nicht vor. Es kann durchaus sein, dass es für eine Milderung der Strafe gegen Borussia ausreicht, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde… so dass eine Milderung bereits möglich ist, wenn ernsthaft ermittelt wird… das ist ja derzeit auch der Fall…
    4. Hausverbot in Dortmund – dagegen muss der Verdächtige sich wehren, wenn er seine Unschuld beweisen kann.

    Generell hat daher die Fanhilfe Recht, wenn sie sagt, der Schuldige sei noch gar nicht ermittelt… gleichwohl kann die Strafmilderung gegen Borussia rechtens sein… Schadensersatz wurde von Borussia nicht beansprucht bislang.

    Zum Schluss: auch anderen Fans im Stadion, wie ich, sollte durch die Fanhilfe geholfen werden, indem sie aktiv gegen diese schrumpeleirigen Pyro-Vermummten vorgeht, denen es beim Zündeln nicht um Borussia oder andere Fans geht. Wenn sie, wie sie sagt, beweisen kann, dass der bislang Verdächtigte unschuldig ist, kann die Fanhilfe gfls. auch bei der Ermittlung helfen, wer es denn war. Ich möchte wegen dieser Schwachmaten nicht in Rom oder Istanbul Probleme bekommen, möchte auch nicht verletzt werden durch Brand- oder Knalltraumaverletzungen. Würde die Fanhilfe Beweismittel zurückhalten, hätte sie sich selber diskreditiert!
    Und: der wahre Täter sollte sehr dankbar sein, denn er haftet nur auf 60.000 Ocken…oder muss die Fanhilfe verfluchen, wenn diese erreicht, dass der Regress wieder auf 80.000 steigt…

    Antwort
    • 6. Dezember 2019 um 18:35
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      Ihren Wunsch nach Schutz vor etwaigen Verletzungen kann ich sehr gut nachvollziehen. Die tatsächlich-konkrete Gefahr und die Zahl der Verletzten sei mal dahingestellt. Gleichwohl ist die Forderung, die Fanhilfe solle aktiv an der Ermittlung und Aufklärung mitwirken – das wissen Sie als Jurist – genuin abwegig. Dies ist allein Aufgabe der StA und definitiv nicht Aufgabe des Verteidigers (eindeutig die Rolle, welche die Fanhilfe einnimmt), welcher im Gegensatz zur StA *einseitig* agiert. “Beweismittel zurückhalten” ist keine Form der Selbstdiskreditierung, sondern gehört vielmehr zu den Pflichten des Verteidigers. Um vorweg zu greifen: natürlich soll die “Fanhilfe” allein des Begriffes nach für “alle” da sein. Sinn und Zweck der Fanhilfe kann aber nur sein, im und außerhalb Stadions denen beizustehen, die sich Repressalien ausgesetzt sehen. Die Gewährleistung, dass Pyro niemals konkret Personen gefährdet, dafür muss (!) die Kurve intern in die Pflicht genommen werden, nicht die Fanhilfe.

      Antwort
  • 6. Dezember 2019 um 7:10
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    Ich denke mal nicht “mit” sondern “quer”.

    Hat sich jemals ein Fan beim Verein für entstandene Kosten durch gezündete Pyros entschuldigt?
    Sind die Täter jemals von den “vernünftigen Fans” ermahnt oder angezeigt worden?

    Wenn niemand zündet, kann sowas auch nicht passieren. Hier werden aus egoistischen Tätern immer wieder Opfer gemacht.

    Jede Medaille hat zwei Seiten, darum auch Mal die Kehrseite beleuchten

    Antwort
    • 6. Dezember 2019 um 19:49
      Permalink

      Danke für die Einlassung.
      Ich bin ganz Deiner Meinung, allerdings wurde mein Kommentar (der zugegeben meine Position etwas deutlicher beschrieben hat) als offenbar zu ehrlich bewertet, als dass er hier zugelassen wurde.
      Mit klarer Ansprache haben die Häkelmützenbubis offenbar Probleme!

      Schade….

      Antwort
  • 6. Dezember 2019 um 9:11
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    Ich weiß nicht, wie lange der Kommentar jetzt stehen bleibt, aber du bist schon ein richtiger Vollidiot. Außer beleidigen und alle in einen Topf werfen hast du auch nichts drauf. Das ist einer der erbärmlichsten Kommentare die ich jemals hier gelesen hab.

    Geh doch einfach mal morgen zum Sotto-Stand und lies denen das so vor?! Oder warte, gehst du überhaupt in ein Stadion?

    Antwort
  • 6. Dezember 2019 um 10:50
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    Wir danken allen Lesern für ihre sachlichen (!) Kommentare. Das freut uns sehr! Wir behalten uns allerdings wie immer vor alle Beleidigungen, unsachlichen Darstellungen oder jegliche Polemik zu löschen! Darauf haben wir keinen Bock. Viele Grüße, die vier MitGedacht.‘ler

    Antwort
  • 6. Dezember 2019 um 23:28
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    “…zu einer Strafe in Höhe von 80.000 Euro verdonnerte. So weit, so gut, so rechtens.“
    Das zum Thema Sachlichkeit. Wenig daran ist gerecht. Und gar nichts ist gut. Ein Großteil Schuld trifft den Verein, der diese Geisteskranken samt Sprengstoff ins Stadion lässt. Hauptsächlich verantwortlich sind natürlich die Geisteskranken – alternativ und verharmlosend gerne auch Ultras genannt – selber.

    Antwort

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